Wer aus der Kirche austritt, wünscht möglicherweise keine kirchliche Begleitung für sich. Der Wille des verstorbenen Menschen sollte sorgsam mit dem eigenen Wunsch nach seelsorglicher Begleitung abgewogen werden. Im Zweifel sollten Sie ihrem eigenen Bedürfnis den Vorrang einräumen. Es kann auf jeden Fall eine kirchliche Trauerfeier stattfinden.
Die Kosten für die Aussegnung, das Trauergespräch, den Gottesdienst und den seelsorgerlichen Beistand durch die Pfarrerin oder den Pfarrer trägt die evangelische Kirche. Für die Nutzung der Trauerkapelle werden je nach kommunaler Satzung Gebühren erhoben. Ein Trauergottesdienst in einer unserer Kirchen ist möglich und kostet deutlich weniger als die Nutzung der Kapelle auf den städtischen Friedhöfen.
In Friedhofskapellen stehen in vielen Fällen sowohl eine Orgel als auch ein CD-Player zur Verfügung. Eine Organistin oder ein Organist kann die Trauerfeier begleiten, ebenso kann auch ein/e Solist/in, etwa für Cello oder Querflöte, engagiert werden. In anderen Fällen können geeignete Stücke von einer CD eingespielt werden. Die Musikauswahl sollte mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer abgesprochen werden.
Genau genommen nie. Kirchliche Formen des Gedenkens, wie zum Beispiel die Ewigkeitssonntage (Totensonntage), halten die Erinnerung wach. Die Pfarrerin oder der Pfarrer wird Sie auf Ihren Wunsch hin auch in Zukunft besuchen. Darüber hinaus gibt es spezielle Angebote wie
Trauerberatung oder
Trauergruppen, an denen Sie teilnehmen können.
Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der Konfession der oder des Verstobenen. Ausnahmen sollten mit der zuständigen Pfarrerin oder dem Pfarrer abgesprochen werden.
Ja, eine Selbsttötung ist kein Hinderungsgrund für eine kirchliche Bestattung.
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