Rechte

 

Als konfirmierte Christin oder konfirmierter Christ genießt du folgende Rechte:

 

  • Du kannst Patin bzw. Pate werden.
  • Du hast aktives Wahlrecht, um die Mitglieder des Kirchenvorstandes der Gemeinde zu wählen.
  • Du hast passives Wahlrecht, das heißt, du kannst in die Gemeindevertretung gewählt werden.
  • Du kannst kirchlich heiraten, da die Trauung in der Regel die Konfirmation voraussetzt.
  • Du darfst im Notfall die sogenannte Nottaufe vornehmen.
  • Du bist eingeladen, am Abendmahl in allen Gemeinden unserer Kirche teilzunehmen.

 

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