Traditionell wird in der eigenen Wohnortgemeinde die kirchliche Trauung gefeiert. Eine andere Kirche wird vor allem dann gewählt, wenn ein persönlicher Bezug zu diesem Ort besteht oder wenn man dort auch die Feier ausrichten möchte.
In der Regel begleitet Sie Ihre Pfarrerin oder Ihr Pfarrer am Wohnort nach Möglichkeit auch in der Kirche, in der Sie heiraten möchten. Sollte dies nicht möglich sein, betreut Sie die Pfarrerin oder der Pfarrer an Ihrer Hochzeitskirche. In diesen Fällen wird von der zuständigen Wohnortgemeinde eine Bescheinigung ausgestellt.
Generell ist die kirchliche Trauung für jedes Mitglied der evangelischen Kirche kostenlos. Bei Sonderwünschen, etwa in der musikalischen Gestaltung, oder bei Trauungen in einer anderen Gemeinde fallen meist Kosten an.
Eine evangelische Trauung ist auch nach einer Scheidung im Rahmen eines Traugottesdienstes, der sich auf die neu geschlossene Ehe bezieht, möglich.
Eine evangelische Trauung ist möglich, wenn entweder die Braut oder der Bräutigam Mitglied der evangelischen Kirche ist.
In diesem Fall ist eine kirchliche Trauung nicht möglich. Die Heirat kann jedoch der Anlass sein, wieder in die Kirche einzutreten. Nähere Informationen erhalten Sie in jedem Gemeindebüro und in den Wiedereintrittsstellen der evangelischen Kirche.
Die Vorbereitungen zu einer kirchlichen Trauung sind eine gute Gelegenheit für Brautpaare, über die gemeinsamen Glaubens- und Wertvorstellungen zu reden. Möglicherweise löst dies bei dem nicht getauften Partner/der nicht getauften Partnerin den Wunsch aus, Teil dieser Gemeinschaft zu werden und sich taufen zu lassen. Die Taufe ist auch im Erwachsenenalter jederzeit möglich.
Eine evangelische Trauung wird unter Mitwirkung des katholischen bzw. orthodoxen Geistlichen, oder eine katholische Trauung unter Mitwirkung der oder des evangelischen Geistlichen gefeiert. Bei der evangelischen Trauung muss der katholische Ehepartner zuvor bei seiner katholischen Wohnortgemeinde eine Genehmigung einholen (so genannte Dispens).
In diesem Fall kann im Traugespräch geklärt werden, ob der oder die nichtchristliche Partner/in ein Versprechen in einem christlichen Gottesdienst ablegen möchte. Das gleiche gilt, wenn einer der Partner erklärtermaßen atheistisch eingestellt ist. Die Pfarrerin bzw. der Pfarrer schlägt Ihnen gerne für diese Situation geeignete Formulierungen vor.
Hierzu bedarf es eines guten Grundes. Die Pfarrerin bzw. der Pfarrer wird dieses Anliegen dem Presbyterium vorlegen, dieses entscheidet, ob es im Ausnahmefall einer solchen Trauung (z.B. im Garten, im Krankenhaus, in der Wohnung) zustimmt. Sprechen Sie Ihren Pfarrer, Ihre Pfarrerin an.
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