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Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

 

Ab sofort bietet unsere Kirchengemeinde auch für gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit eines Segnungs-Gottesdienstes an. Die rheinische Landeskirche hat uns diese Form ermöglicht.

 

Besteht seitens eines Paares der Wunsch, dieses Angebot zu nutzen, gelten vergleichbar der kirchlichen Trauung  folgende Voraussetzungen:

Eintragung der Partnerschaft beim Standesamt

Mitgliedschaft mindestens eines der Partnerinnen / Partner in der Evangelischen Kirche.

 

Die Beratungen im Presbyterium haben ergeben, dass die Segnung im Rahmen eines regulären oder besonderen Gottesdienstes bzw. einer Andacht geschieht. Darin geht es um das gegenseitige Versprechen der Partnerinnen oder der Partner, in ihrer Beziehung dauerhaft aufeinander zu achten und füreinander da zu sein. Dies wird unter anderem durch Tausch der Ringe als Zeichen der Liebe versinnbildlicht. Durch den Segen wird die Bitte zu Gott zum Ausdruck gebracht, die Partnerschaft zu leiten und zu bewahren.

 

Wir würden uns freuen, wenn viele bei uns lebende Paare dieses Angebot nutzen würden. Bitte wenden Sie sich an ihre Pfarrerin oder ihren Pfarrer.

 

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